Sie erhalten Pflegegeld und benötigen einen Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3?

Das übernehmen wir gerne für Sie!

Denn wenn Sie Pflegegeld erhalten, ist vom Gesetzgeber eine regelmäßige Beratung nach § 37.3 vorgeschrieben.

 

Die Pflegeberatungsbesuche, oft auch Pflegenachweis genannt,  sind kostenlos, sollen die Qualität der häuslichen Pflege sichern und Sie als Pflegebedürftigen oder pflegenden Angehörigen bestmöglich unterstützen.

 

Ihr Vorteil: Auf Wunsch bekommen Sie während dieses Termins Tipps, die die Pflege zu Hause erleichtern und werden über weitere Leistungen der Pflegekasse informiert. 

 

Dazu gehören zum Beispiel Umbaumaßnahmen, ein Hausnotruf oder der Einbau eines Treppenlifts. Und natürlich haben Sie auch Gelegenheit, Ihre ganz persönlichen Fragen zum Thema „Pflege“ zu stellen.

Wichtig: Wird dieser Pflichttermin nicht wahrgenommen, kann Ihnen das Pflegegeld gekürzt werden.

 

Gut zu wissen: Es geht bei 37.3 Terminen nicht um Kontrolle, sondern um Beratung und Unterstützung.

Wie läuft die Beratung nach § 37.3 ab?

Nach Terminvereinbarung erfolgt ein 20 bis 30-minütiger Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause oder wird auf Wunsch per gesicherter Videotelefonie durchgeführt. Bei der Pflegeberatung werden verschiedene Punkte Ihrer Pflegesituation besprochen: 

  • Welche Beeinträchtigungen liegen vor?
  • Welche pflegerischen Maßnahmen werden regelmäßig durchgeführt?
  • Ist die Wohn- und Lebenssituation für die Versorgung angemessen?
  • Liegen psychische und physische Belastungen vor?

Daraus können sich praktische Maßnahmen und Hilfsangebote ergeben:

  • Wie lässt sich die häusliche Pflegesituation verbessern.
  • Welche Hilfen gibt es für pflegende Angehörige.
  • Ist eine Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll.
  • Welche Schulungen, Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen können hilfreich sein und bei der Pflegekasse zusätzlich werden. 
  • Nutzung der Verhinderungspflege und des 125 EUR Entlastungsbetrags. Nähere Informationen finden Sie auf pflege.de.

Nach dem Beratungseinsatz erstellen wir das, als Nachweis über den erfolgten Termin, entsprechende Formular mit den empfohlenen Maßnahmen und senden dieses an ihre Pflegeversicherung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Was sind die Vorteile des Beratungsgespräch nach § 37.3?

Ein Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 bringt viele Vorteile mit sich. Nicht nur für pflegebedürftige Menschen, sondern auch für deren Angehörige. So können Sorgen und Nöte besprochen werden, Fragen gestellt und beantwortet, aber auch wertvolle Tipps weitergegeben werden, die die gesamte Pflegesituation in der häuslichen Umgebung erheblich verbessern können.

Manchmal ist es hilfreich, während des Gesprächs mit unseren Beratern eine andere und vielleicht auch positivere Perspektive auf die Situation zu bekommen. 

Haben Sie keine Angst, offen zu reden. Die Pflege eines Angehörigen ist oft herausfordernd und nicht leicht, das wissen wir. Je offener Sie über die Herausforderungen in der Versorgung Ihres Angehörigen sprechen, desto besser kann Sie unser Berater unterstützen.

 

Was kostet der Beratungseinsatz nach § 37.3?

Die Pflegeberatungen nach Paragraf 37.3 sind eine verpflichtende Vorgabe der Pflegekassen und daher übernehmen diese auch die Kosten für die Beratungsgespräche. 

Der Einsatz unserer Pflegeberater ist für Sie kostenlos. Die Abrechnung nehmen wir mithilfe des Beratungsnachweises vor und senden diesen direkt an ihre Pflegekasse.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

 

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und in den Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 eingestuft wurden: 

  • müssen zweimal im Jahr, also halbjährlich, ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Dieses sollte bis 30.06. bzw. 31.12. jeden Jahres erfolgen.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und in den Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 eingestuft wurden: 

  • müssen viermal im Jahr, also vierteljährlich, ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Dieses sollte jeweils bis 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. jeden Jahres erfolgen.

Personen mit Pflegegrad 1 sind nicht zu einem Pflegeberatungseinsatz verpflichtet. Allerdings haben diese das Recht, einmal pro Jahr eine kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, um ebenfalls hilfreich Antworten auf Fragen oder Tipps zu bekommen. 

Unser Tipp: nutzen Sie unser Angebot auch bei Pflegegrad 1.

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