Pflegeberatung Hamburg

Persönlich. Vor Ort. 
Gesetzlich anerkannt.

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI für Kinder, Erwachsene und Senioren.
Unabhängig, kostenfrei und zuverlässig. Bei Ihnen zu Hause oder per Video.

Zuhause oder per Video  Terminlink per E-Mail

Pflegeberatung in Hamburg - verständlich, persönlich, zuverlässig

Pflege bringt viele Fragen mit sich.
Was ist verpflichtend? Welche Unterstützung steht mir zu?

Pflegeberatung Hamburg begleitet pflegebedürftige Menschen und Angehörige in genau diesen Situationen - mit persönlicher Beratung, klarer Struktur und dem Ziel, Sicherheit und Orientierung zu geben.

Die Beratung richtet sich an Menschen jeden Alters: von Familien mit pflegebedürftigen Kindern über Erwachsene bis hin zu Seniorinnen und Senioren.

Pflegeberatung nach § 37.3

Pflegeberatung nach § 37.3 -

kurz erklärt

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist für Pflegegeldempfänger verpflichtend.
Sie dient der Beratung und Information sowie der Dokumentation des Beratungseinsatzes gegenüber der Pflegekasse.



Wichtig zu wissen:

  • Die Beratung ist kostenfrei
  • Die Kosten übernimmt die Pflegekasse
  • Der Nachweis ist Voraussetzung für die fortlaufende Zahlung des Pflegegeldes

Fristen im Überblick

  • Pflegegrad 2 & 3: Beratung halbjährlich
  • Pflegegrad 4 & 5: Beratung halbjährlich (vierteljährlich auf Wunsch)

Erfolgt der Beratungseinsatz nicht fristgerecht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.

Warum Pflegeberatung Hamburg?

Pflegeberatung 
mit starkem Fundament

Hinter der Pflegeberatung Hamburg steht das PTW Pflegeteam,
ein ambulanter Pflegedienst mit Erfahrung seit 1994.


Die Pflegeberatung wird von Carsten Hackamp, Pflegeberater und Geschäftsführer des PTW Pflegeteams und Linda Ahrens Pflegeraterin beim PTW Pflegeteam, durchgeführt. Seine langjährige Tätigkeit in der ambulanten Pflege sorgt für praxisnahe, realistische und alltagstaugliche Beratung.

Das sagen Kundinnen und Kunden

„Endlich jemand, der ruhig erklärt und sich Zeit nimmt.“

„Wir wussten danach genau, was zu tun ist.“

„Sehr angenehm, klar und verständlich.“

Wichtig zum Jahresanfang - Fristen im Blick behalten

Gerade zu Beginn des Jahres prüfen viele Pflegekassen, ob die verpflichtenden Beratungseinsätze aus dem vergangenen Quartal oder Halbjahr vorliegen.


Falls ein Nachweis noch fehlt: Kein Problem. Wir unterstützen Sie dabei, den Beratungseinsatz zeitnah nachzuholen und den Nachweis korrekt an die Pflegekasse zu übermitteln.

Persönlich für Sie da!